Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Vollmar & Vision — Sebastian Vollmar
Kreativ Quartier | Langer Stall | Raum 2.10
Neue Plantage 6, 14467 Potsdam

Fassung vom 23. Juli 2026

Im Folgenden „wir“ oder „Auftragnehmer“; der Auftraggeber im Folgenden „Sie“ oder „Kunde“.


Welcher Teil gilt für mich?

Teil A gilt für alle Aufträge. Dazu kommt der Teil, der zu Ihrem Projekt gehört:

Ihr ProjektZusätzlich gilt
Logo, Corporate Design, Illustration, PackagingTeil B
Website, Screen Design, Online-AuftritteTeil C
Print-Produkte und DruckabwicklungTeil D
Motion Design, AnimationTeil E

Teil F (Schlussbestimmungen) gilt wieder für alle Aufträge.
Was im Angebot vereinbart ist, geht diesen Bedingungen vor.


Teil A — Für alle Projekte

A1 Geltung

A1.1 Diese Bedingungen gelten für Verträge zwischen uns und Ihnen, sofern wir bei Vertragsschluss auf sie hingewiesen haben.

A1.2 Wir arbeiten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, für juristische Personen des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließen wir nicht.

A1.3 Individuell getroffene Vereinbarungen — insbesondere die Regelungen im Angebot — haben stets Vorrang vor diesen Bedingungen (§ 305b BGB).

A1.4 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.

A2 Angebot und Vertragsschluss

A2.1 Unsere Angebote sind bis zur Annahme freibleibend. Der Vertrag kommt mit Ihrer Annahme in Textform (z. B. E-Mail) zustande.

A2.2 Angebote beruhen auf den Informationen, die uns bei Erstellung vorlagen. Weichen wesentliche Grundlagen davon ab, stimmen wir die betroffenen Positionen vor der weiteren Umsetzung mit Ihnen ab.

A2.3 Besprechungsprotokolle und Bestätigungen werden verbindlich, wenn Sie nicht innerhalb von fünf Werktagen in Textform widersprechen.

A3 Leistungsumfang und Änderungen

A3.1 Geschuldet ist, was im Angebot beschrieben ist. Weitergehende Leistungen vereinbaren und vergüten wir gesondert.

A3.2 Sie können jederzeit Wünsche einbringen. Liegen sie innerhalb des vereinbarten Umfangs, werden sie Bestandteil des Auftrags, sobald beide Seiten in Textform zustimmen. Gehen sie darüber hinaus, machen wir Ihnen dafür ein Angebot.

A3.3 Wir dürfen geeignete Dritte beauftragen (z. B. Programmierung, Druckerei, Fotografie). Wir bleiben Ihr Vertragspartner und erwerben die erforderlichen Rechte in dem Umfang, den wir Ihnen schulden.

A3.4 Bei der gestalterischen Umsetzung haben wir Gestaltungsfreiheit. Dass ein Entwurf nicht Ihrem Geschmack entspricht, begründet keinen Mangel; hierfür sind die Korrekturrunden vorgesehen.

A4 Ihre Mitwirkung

A4.1 Sie stellen uns rechtzeitig, vollständig und in verwendbarer Form alles bereit, was für das Projekt erforderlich ist: Texte, Bilder, Logos, Schriften, Daten, Zugänge und Freigaben.

A4.2 Sie stellen sicher, dass die von Ihnen gelieferten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und wir sie im vereinbarten Umfang nutzen dürfen. Für Inhalte und Weisungen, die Sie uns vorgeben, haften Sie selbst.

A4.3 Wir erbringen keine Rechtsberatung. Wir prüfen weder Marken-, Wettbewerbs- noch Kennzeichenrecht und übernehmen keine Prüfung Ihrer Inhalte auf rechtliche Zulässigkeit. Erkennen wir dennoch eine mögliche Rechtsverletzung, weisen wir Sie darauf hin.

A4.4 Verzögerungen durch fehlende oder verspätete Zuarbeit verlängern vereinbarte Fristen entsprechend. Entstehenden Mehraufwand können wir nach Aufwand berechnen; wir stimmen dies vorher mit Ihnen ab.

A4.5 Ist für den Auftrag ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO erforderlich, schließen wir diesen vor Beginn der Leistungserbringung ab.

A4.6 Stellen Sie erforderliches Bildmaterial nicht bereit und machen auch keine Vorgaben, dürfen wir nach eigener Wahl lizenziertes Material gängiger Anbieter verwenden oder die betreffenden Stellen mit Platzhaltern versehen. Dadurch entstehende Kosten und Aufwände stellen wir Ihnen nach vorheriger Absprache in Rechnung.

A5 Termine und Projektzeitraum

A5.1 Termine sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Fixgeschäfte schließen wir nicht.

A5.2 Die Erstellung einer Website oder eines umfassenden Gestaltungsprojekts dauert erfahrungsgemäß zwei bis vier Monate, abhängig von Umfang und Zuarbeit. Die im Angebot genannten Preise gelten für eine Umsetzung innerhalb von zwölf Monaten ab Auftragserteilung.

A5.3 Liegen acht Monate nach Projektbeginn noch nicht alle für die Fertigstellung erforderlichen Materialien und Freigaben vor, setzen wir Ihnen in Textform eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen. Verstreicht diese ohne vollständige Zulieferung, können wir den Vertrag beenden und die bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen. Eine Fortführung ist danach zu den dann gültigen Konditionen möglich.

A5.4 Bei höherer Gewalt, Krankheit oder anderen Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, verlängern sich Fristen um die Dauer der Behinderung. Wir informieren Sie unverzüglich.

A5.5 Läuft ein Projekt länger als zwölf Monate oder in mehreren zeitlich getrennten Phasen, halten wir im Angebot fest, wie lange die Preise gelten. Ist dort ein Festpreis für die gesamte Laufzeit vereinbart, gilt dieser. Steht dazu nichts im Angebot, gelten die Preise wie in A5.2 zunächst für zwölf Monate; über eine mögliche Anpassung für später erbrachte Leistungen stimmen wir uns rechtzeitig mit Ihnen ab.

A6 Preise und Zahlung

A6.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

A6.2 Unsere Leistungen sind in der Regel abgabepflichtig nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz. Die Künstlersozialabgabe ist vom Auftraggeber zu entrichten und in unserer Vergütung nicht enthalten.

A6.3 Zahlungsplan. Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, gilt:

  • Projekte mit einer Laufzeit bis zu vier Wochen: 100 % nach Abschluss.
  • Gestaltungsprojekte (Teil B und Teil D): 50 % bei Auftragserteilung, 50 % bei Übergabe.
  • Web- und Screen-Projekte (Teil C): 40 % bei Auftragserteilung, 30 % bei Abnahme der Entwürfe, 30 % bei Launch bzw. Übergabe.

Zahlungsziel jeweils 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug.

A6.4 Zusammensetzung der Vergütung. Woraus sich die Vergütung zusammensetzt, richtet sich nach der Art des Projekts: für Gestaltungsleistungen nach Ziffer B6, für Web- und Screen-Projekte nach Ziffer C6. Diese Aufteilung ist maßgeblich für die Abrechnung bei vorzeitiger Beendigung und dafür, welcher Anteil auf die Einräumung von Nutzungsrechten entfällt.

A6.5 Alle Tätigkeiten für Sie sind vergütungspflichtig, auch Präsentationen und Entwürfe, sofern nichts anderes vereinbart ist. Ihre Vorschläge und Ihre Mitarbeit wirken sich nicht auf die Höhe der Vergütung aus.

A6.6 Nutzen Sie eine Leistung nicht oder nicht im vorgesehenen Umfang, entsteht daraus kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung.

A6.7 Nebenkosten (z. B. Bild- und Schriftlizenzen, Kurier, Reisekosten) werden nach Anfall erstattet, soweit sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind. Wir stimmen sie vorher mit Ihnen ab.

A6.8 Aufrechnen können Sie nur mit Forderungen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

A7 Korrekturen

A7.1 Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, sind je Angebotsposition zwei Korrekturrunden enthalten.

A7.2 Weitere Korrekturen berechnen wir nach Aufwand zu dem im Angebot genannten Stundensatz für Zusatzleistungen. Ist dort kein Satz genannt, gilt unser jeweils aktueller Stundensatz für Zusatzleistungen. Wir stimmen den Mehraufwand vorher mit Ihnen ab.

A7.3 Nach Durchführung der vereinbarten Korrekturrunden sind Beanstandungen, die sich allein auf die gestalterische Auffassung beziehen, ausgeschlossen.

A8 Abnahme

A8.1 Ist eine Werkleistung vereinbart, fordern wir Sie nach Fertigstellung in Textform zur Abnahme auf und setzen Ihnen dafür eine Frist von zwei Wochen.

A8.2 Verweigern Sie die Abnahme innerhalb dieser Frist nicht unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt das Werk als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB).

A8.3 Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

A8.4 Werden Teilleistungen gesondert übergeben, können sie gesondert abgenommen werden.

A9 Nutzungsrechte

A9.1 Urheber bleiben wir; das Urheberrecht ist nicht übertragbar (§ 7 UrhG). Was Sie erwerben, sind Nutzungsrechte in dem Umfang, den das Angebot benennt.

A9.2 Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung der Vergütung auf Sie über. Bis dahin sind wir berechtigt, die Nutzung zu untersagen.

A9.3 Umfang. Maßgeblich ist der im Angebot beschriebene Nutzungsumfang — insbesondere Medium, Auflage, Sprachfassung, Gebiet und Laufzeit. Enthält das Angebot hierzu keine Regelung, räumen wir ein einfaches Nutzungsrecht ein, beschränkt auf den vertraglich vorausgesetzten Zweck und auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (§ 31 Abs. 5 UrhG).

A9.4 Logos, Corporate Design und Kennzeichen. Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, räumen wir hieran ein ausschließliches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht für die Kennzeichnung des eigenen Unternehmens im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ein. Es umfasst:

  • Vervielfältigung und Verbreitung (§§ 16, 17 UrhG),
  • öffentliche Zugänglichmachung im Internet und in sozialen Medien (§ 19a UrhG),
  • Nutzung in Print- und Digitalmedien, auf Geschäftsausstattung, Beschilderung, Fahrzeugen, Textilien, im Messebau und auf Werbemitteln,
  • die Anmeldung als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt,
  • die zur bestimmungsgemäßen Verwendung erforderliche technische Anpassung (Formate, Farbräume, Größen).

Nicht umfasst und gesondert zu vereinbaren sind insbesondere: die Ausdehnung auf weitere Länder, Unions- oder internationale Markenanmeldungen, die Nutzung durch verbundene Unternehmen sowie Merchandising und Warenkennzeichnung außerhalb des eigenen Geschäftsbetriebs.

Einzelne gestalterische Elemente dürfen wir weiterverwenden, solange dadurch keine Verwechslungsgefahr entsteht.

A9.5 Übrige Arbeiten. An allen sonstigen Arbeiten räumen wir ein einfaches Nutzungsrecht für den im Angebot genannten Zweck und Umfang ein. Ist dort nichts anderes vereinbart, gilt es für eine Auflage bzw. eine Veröffentlichung im genannten Medium. Weitere Auflagen, Medien, Sprachfassungen, Gebiete oder Laufzeiten sind nicht enthalten.

A9.6 Erweiterung der Nutzung. Jede Nutzung, die über den vereinbarten Umfang hinausgeht — insbesondere weitere Auflagen, zusätzliche Medien, weitere Gebiete, längere Laufzeiten oder der Wechsel von einfachem zu ausschließlichem Recht — stellt eine Erweiterung der Rechteeinräumung dar. Sie bedarf einer gesonderten Vereinbarung in Textform und einer zusätzlichen, dem Umfang der Mehrnutzung entsprechenden Vergütung.

A9.7 Übertragung an Dritte. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte, die Einräumung von Unterlizenzen sowie der Verkauf der Rechte sind nicht enthalten. Sie stellen eine Erweiterung im Sinne von A9.6 dar und sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

A9.8 Weitergabe zur Umsetzung. Hiervon unberührt bleibt die Weitergabe an Dienstleister, die Sie mit der Umsetzung beauftragen — insbesondere Druckereien sowie Programmiererinnen und Programmierer, die ein von uns gestaltetes Design technisch umsetzen. Diese dürfen die Ergebnisse ausschließlich für Ihr Projekt und im Rahmen des vereinbarten Nutzungsumfangs verwenden. Eine eigene Nutzung durch diese Dienstleister ist nicht gestattet.

A9.9 Bearbeitung. Anpassungen, die für den vereinbarten Zweck erforderlich sind — etwa die technische Umsetzung eines Layouts, die Anlage weiterer Sprachfassungen nach den gelieferten Vorgaben oder die Pflege von Inhalten im vereinbarten Gestaltungsrahmen — sind zulässig. Jede darüber hinausgehende Bearbeitung, Veränderung oder Weiterentwicklung bedarf unserer Zustimmung in Textform und ist gesondert zu vergüten.

A9.10 Entwürfe, die wir Ihnen im Rahmen von Korrekturrunden zeigen, dienen der Abstimmung. Nicht ausgewählte Entwürfe dürfen Sie weder nutzen noch vervielfältigen oder an Dritte weitergeben.

A9.11 Offene Arbeitsdateien (z. B. Quelldateien aus Gestaltungsprogrammen, Quellcode) schulden wir nicht. Ihre Herausgabe kann gesondert vereinbart und vergütet werden. Zur Aufbewahrung sind wir nicht verpflichtet.

A10 Urhebernennung, Eigenwerbung

A10.1 Wir haben das Recht, als Urheber genannt zu werden (§ 13 UrhG). Bei von uns erstellten Websites dürfen wir einen dezenten Hinweis mit Verlinkung im Footer oder Impressum platzieren, sofern nichts anderes vereinbart ist.

A10.2 Unterbleibt eine vereinbarte Urhebernennung, können wir einen Zuschlag von 100 % auf das für die betreffende Nutzung vereinbarte Honorar verlangen. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens bleibt beiden Seiten unbenommen.

A10.3 Wir dürfen abgeschlossene Projekte zum Zweck der Eigenwerbung (Referenzen, Portfolio, soziale Medien) in angemessener Weise zeigen und mit der Geschäftsbeziehung werben, sofern nichts anderes vereinbart ist. Auf Wunsch stimmen wir Zeitpunkt und Umfang mit Ihnen ab.

A10.4 Von vervielfältigten Arbeiten überlassen Sie uns auf Anfrage bis zu fünf einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich.

A11 Mängel

A11.1 Prüfen Sie unsere Leistungen nach Erhalt unverzüglich, in jedem Fall vor einer Weiterverarbeitung, und zeigen Sie Mängel unverzüglich in Textform an.

A11.2 Bei einem Mangel sind wir zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt diese auch im zweiten Versuch fehl, können Sie nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

A11.3 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, aus einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz; hierfür gelten die gesetzlichen Fristen.

A11.4 Geringfügige Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung und Druckergebnis sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar.

A12 Haftung

A12.1 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

A12.2 Bei fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften wir begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.

A12.3 Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen. Diese Regelungen gelten auch für die Haftung unserer Mitarbeitenden, freien Mitarbeitenden, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

A12.4 Setzen wir Dritte zur Erfüllung eigener Leistungspflichten ein (Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB) — etwa eine Programmierung, die wir Ihnen gegenüber anbieten und abrechnen — haften wir für deren Leistung wie für eigene.

A12.5 Vermitteln wir dagegen lediglich eine Leistung, die Sie unmittelbar mit einem Dritten vereinbaren und diesem gegenüber abnehmen und bezahlen (z. B. Druckabwicklung nach D4), beschränkt sich unsere Haftung auf die sorgfältige Auswahl. Maßgeblich für die Abgrenzung ist, wer Ihr Vertragspartner der jeweiligen Leistung ist.

A12.6 Verletzen unsere Leistungen Rechte Dritter, weil sie auf Ihren Vorgaben oder Zulieferungen beruhen, stellen Sie uns von Ansprüchen Dritter frei und ersetzen uns den daraus entstehenden Schaden einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

A13 Vertraulichkeit

A13.1 Wir behandeln alle Geschäftsvorgänge, Unterlagen, Daten und Zugänge, die uns bekannt werden, streng vertraulich und verpflichten hierzu auch eingesetzte Dritte.

A13.2 Die Vertraulichkeit gilt über das Ende des Vertrags hinaus.

A14 Vorzeitige Beendigung

A14.1 Kündigen Sie den Vertrag ohne einen von uns zu vertretenden Grund, steht uns die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu (§ 648 Satz 2 BGB). Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.

A14.2 Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

A14.3 Wird der Vertrag aus Gründen nicht durchgeführt, die wir nicht zu vertreten haben, sind angefallene Nebenkosten zusätzlich zu erstatten.

A14.4 Bei vorzeitiger Beendigung werden Nutzungsrechte nur insoweit eingeräumt, wie die darauf entfallende Vergütung vollständig bezahlt ist (siehe B6 bzw. C6).


Teil B — Corporate Design, Logos, Illustration, Packaging

B1 Vor Beginn stimmen wir Ziele, Zielgruppe und gestalterische Richtung in einem Briefing ab. Sie stellen die dafür erforderlichen Grundlagen bereit.

B2 Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, umfasst ein Logoprozess die Vorlage mehrerer stilistischer Richtungen, die Ausarbeitung der ausgewählten Richtung sowie die Reinzeichnung in Vektoren mit einem Dateipaket in gängigen Formaten.

B3 Für Logos und Corporate Design gilt die Nutzungsrechtsregelung nach A9.4, für alle übrigen Arbeiten A9.5.

B4 Eine Recherche zu Marken- oder Kennzeichenrechten Dritter ist nicht Bestandteil unserer Leistung (siehe A4.3). Wir empfehlen eine Markenrecherche und vermitteln auf Wunsch entsprechende Fachleute.

B5 Wir liefern die vereinbarten Ausgabeformate. Ein Anspruch auf offene Arbeitsdateien besteht nicht (siehe A9.11).

B6 Zusammensetzung der Vergütung. Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, setzt sich die Vergütung für Leistungen nach diesem Teil zusammen aus:

  • 30 % Entwurfsvergütung,
  • 30 % Vergütung für Ausarbeitung und Reinzeichnung,
  • 40 % Vergütung für die Einräumung der Nutzungsrechte.

Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, entfällt deren Anteil; die Vergütung verteilt sich dann je zur Hälfte auf Entwurf und Ausarbeitung. Der Anspruch auf die Vergütung für Nutzungsrechte entsteht unabhängig davon, ob und in welchem Umfang Sie die Rechte tatsächlich nutzen.

Diese Aufteilung gilt auch für die Gestaltung von Printprodukten nach Teil D, nicht jedoch für die Abwicklung von Druckaufträgen.


Teil C — Websites, Screen Design, Online-Auftritte

C1 Grundlagen

C1.1 Verträge über die Erstellung von Websites sind Werkverträge im Sinne der §§ 631 ff. BGB.

C1.2 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot und den dort beschriebenen Positionen und Funktionen. Weitere Funktionen, Module oder Seiten vereinbaren wir gesondert.

C1.3 Erfolgt die Gestaltung durch uns und die Umsetzung durch Dritte, endet unsere Leistung mit der Übergabe der Entwürfe und der zugehörigen Umsetzungsvorgaben. Für die technische Umsetzung durch Dritte übernehmen wir keine Gewähr.

C2 Voraussetzungen und Beistellung

C2.1 Sie stellen bereit: ein Webhosting mit den im Angebot genannten technischen Voraussetzungen, eine bestehende Domain, die Möglichkeit einer Entwicklungs-Subdomain sowie die erforderlichen Zugangsdaten zu Projektbeginn.

C2.2 Domain, Hosting-Vertrag und SSL-Zertifikat liegen in Ihrem Verantwortungsbereich. Bei der Auswahl unterstützen wir gern.

C2.3 Inhalte, Texte, Bilder und Übersetzungen stellen Sie in allen benötigten Sprachen bereit, einschließlich der Alternativtexte für Bilder.

C2.4 Die Inhalte rechtlich vorgeschriebener Seiten — insbesondere Impressum und Datenschutzerklärung — liefern Sie. Ohne Ihre Zulieferung kann nur ein Standardtext ohne rechtliche Gewähr eingesetzt werden.

C2.5 Kosten für kostenpflichtige Erweiterungen, Lizenzen und Schriften trägt der Betreiber der Website, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

C3 Barrierefreiheit

C3.1 Ist eine barrierefreie Umsetzung vereinbart, betrifft dies die gestalterisch und technisch beeinflussbaren Bestandteile: semantische Struktur, Tastaturbedienbarkeit, Kontraste, Fokusdarstellung, Skalierbarkeit und Screenreader-Tauglichkeit im Rahmen des vereinbarten Standards.

C3.2 Barrierefreiheit hat einen technischen und einen redaktionellen Teil. Redaktionelle Bestandteile — insbesondere Alternativtexte, verständliche Inhalte, Übersetzungen sowie barrierefreie Dokumente und Untertitel — werden technisch vorbereitet, müssen aber von Ihnen mit Inhalt gefüllt und gepflegt werden.

C3.3 Eine Prüfung oder Zertifizierung durch Dritte, insbesondere nach BITV 2.0, ist nur dann Bestandteil des Auftrags, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

C3.4 In welchem Umfang eine visuelle Konformitätsstufe erreichbar ist, hängt von der gestalterischen Grundlage ab. Bei von Ihnen vorgegebenen Gestaltungsentscheidungen weisen wir auf Zielkonflikte hin.

C3.5 Ob Ihre Website gesetzlich barrierefrei sein muss – etwa nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz oder, bei öffentlichen Stellen, dem Behindertengleichstellungsgesetz –, hängt von Ihrem Angebot und Ihrer Organisation ab. Diese Pflicht trifft Sie als Betreiber, nicht uns. Wir prüfen das nicht (siehe A4.3), sagen Ihnen aber Bescheid, wenn uns auffällt, dass Ihre Website davon betroffen sein könnte – damit Sie die Barrierefreiheit rechtzeitig beauftragen können.

C4 Technischer Rahmen

C4.1 Sofern nicht anders vereinbart, sind erstellte Websites für die jeweils aktuellen Versionen der Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen). Das Design ist responsiv und orientiert sich an gängigen Gerätetypen und Breakpoints; eine identische Darstellung auf jedem einzelnen Gerätemodell wird nicht geschuldet.

C4.2 Suchmaschinenoptimierung schulden wir nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Ist sie vereinbart, schulden wir die Durchführung geeigneter Maßnahmen, nicht einen bestimmten Erfolg. Ein bestimmtes Ergebnis — etwa eine Platzierung in Suchergebnissen — wird nur geschuldet, wenn es ausdrücklich zugesichert wurde.

C4.3 Die Beschaffung oder Prüfung von Rechten, Erweiterungen, Statistikwerkzeugen oder Zertifikaten schulden wir nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

C4.4 Ein Anspruch auf Herausgabe von Quellcode, Entwicklungsdokumentation oder Handbüchern besteht nicht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Von uns gestaltete Inhalte und übergebene Vorgabedokumente bleiben hiervon unberührt.

C5 Nach dem Launch

C5.1 Wartung, Pflege und Aktualisierung sind im Erstellungsauftrag nicht enthalten. Wir können Ihnen hierfür ein gesondertes Angebot machen; eine Pflicht dazu besteht auf keiner Seite.

C5.2 Ohne gesonderten Wartungsvertrag sind Sie nach Abnahme allein für die technische Instandhaltung und Aktualität der Website verantwortlich, insbesondere für Sicherheitsaktualisierungen des Systems und der eingesetzten Erweiterungen.

C5.3 Wir haften nicht für Sicherheitslücken, die durch veraltete Software Dritter entstehen oder ausgenutzt werden.

C5.4 Für Funktionsstörungen, die durch eigene Änderungen an System, Erweiterungen oder Code entstehen, haften wir nicht.

C5.5 Eine vereinbarte Wartung umfasst die technische, nicht die inhaltliche Aktualisierung. Die Erstellung und Aktualisierung von Impressum und Datenschutzerklärung schulden wir nicht; diese Texte sollten Sie anwaltlich erstellen und laufend prüfen lassen.

C6 Zusammensetzung der Vergütung

C6.1 Bei Projekten nach diesem Teil ergibt sich die Vergütung aus den im Angebot einzeln ausgewiesenen Positionen. Jede Position ist mit ihrer vollständigen Erbringung verdient.

C6.2 Die Einräumung der Nutzungsrechte am gestalterischen Teil ist in den Positionen enthalten und erfolgt nach vollständiger Bezahlung (siehe A9.2). Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, entfallen 20 % der Vergütung für die gestalterischen Positionen auf die Einräumung der Nutzungsrechte.

C6.3 Wird das Projekt vorzeitig beendet, rechnen wir die bis dahin erbrachten Positionen vollständig und die begonnene Position anteilig nach Aufwand ab. Ziffer A14 bleibt unberührt.

C7 Plattformwahl und geschlossene Systeme

C7.1 Mit welchem System Ihre Website umgesetzt wird, entscheiden Sie. Grob gibt es zwei Arten: geschlossene Baukasten-Systeme (z. B. Wix, Squarespace, Jimdo) und offene Content-Management-Systeme (z. B. WordPress, TYPO3). Jedes System hat eigene Möglichkeiten und Grenzen – unsere Entwürfe richten sich nach dem System, das Sie wählen.

C7.2 Geschlossene Baukasten-Systeme lassen sich später nur schwer oder gar nicht auf ein anderes System umziehen; Inhalte und Gestaltung lassen sich dort meist nicht vollständig exportieren. Einen solchen Umzug schulden wir nicht und können ihn nicht zusichern. Das Risiko, an ein System gebunden zu sein, liegt bei Ihnen.

C7.3 Wenn Sie oder von Ihnen beauftragte Dritte die Umsetzung übernehmen, endet unsere Leistung mit der Übergabe der Entwürfe und der Umsetzungsvorgaben. Für die technische Umsetzung übernehmen wir dann keine Gewähr (siehe C1.3).


Teil D — Print und Druckabwicklung

D1 Bei Printgestaltung schulden wir die Übergabe einer gängigen Druckdatei (z. B. PDF). Ein Anspruch auf offene Arbeitsdateien besteht nicht.

D2 Sie prüfen die Druckdaten vor Übermittlung an die Druckerei auf inhaltliche und technische Richtigkeit und Vollständigkeit. Der Druck erfolgt erst nach Ihrer Freigabe.

D3 Vermittlungsgeschäft (Regelfall). Sofern nichts anderes vereinbart ist, vermitteln wir den Druckauftrag: Der Vertrag über den Druck kommt zwischen Ihnen und der Druckerei zustande. Sie zahlen und nehmen dort ab. Wir stimmen Art, Menge und Preis vorher mit Ihnen ab und sind an Ihre Weisungen gebunden. Für Qualität und Ausführung des Drucks haften wir nicht; im Streitfall stellen wir Ihnen alle erforderlichen Informationen zur Verfügung.

D4 Direktgeschäft. Nur bei ausdrücklicher Vereinbarung beauftragen wir die Druckerei in eigenem Namen. In diesem Fall sind wir Ihr Vertragspartner für den Druck und rechnen ihn mit Ihnen ab.

D5 Farbabweichungen im technisch üblichen Rahmen stellen keinen Mangel dar (siehe A11.4).

D6 Für die Vergütung der Gestaltungsleistung gilt Ziffer B6.

D7 Barrierefreiheit bei Print und Dokumenten

D7.1 Broschüren, Flyer und digitale Dokumente (z. B. interaktive PDFs oder E-Books) gestalten wir von Haus aus möglichst zugänglich: gut lesbar, mit klaren Kontrasten, sauberer Typografie und einer nachvollziehbaren Struktur. Diesen „barrierearmen“ Grundstandard bekommen Sie ohne Aufpreis.

D7.2 Eine vollständig barrierefreie, normgerechte Fassung ist deutlich aufwändiger – dazu gehört z. B. ein technisch ausgezeichnetes („getaggtes“) PDF nach PDF/UA bzw. den WCAG mit festgelegter Vorlesereihenfolge, Alternativtexten zu Bildern, ausgezeichneten Tabellen und passenden Metadaten. Diese Fassung sowie eine Prüfung oder Zertifizierung liefern wir nur, wenn wir das ausdrücklich vereinbaren; sie wird gesondert berechnet.

D7.3 Ein Teil der Barrierefreiheit ist gestalterisch-technisch, ein Teil inhaltlich. Die inhaltlichen Bausteine – etwa Alternativtexte oder verständliche Formulierungen – bereiten wir technisch vor; die Inhalte dafür liefern und pflegen Sie.

D7.4 Ob Ihr fertiges Produkt gesetzlich barrierefrei sein muss (z. B. nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz), richtet sich danach, wie und an wen Sie es herausgeben. Diese Pflicht trifft Sie, nicht uns – wir prüfen das nicht (siehe A4.3). Fällt uns auf, dass Ihr Vorhaben betroffen sein könnte, sagen wir Ihnen Bescheid, damit Sie die Barrierefreiheit rechtzeitig beauftragen können.


Teil E — Motion Design und Animation

E1 Für Animation und Motion Design gelten die Regelungen aus Teil A entsprechend. Umfang, Länge, Ausgabeformate und Nutzungszweck ergeben sich aus dem Angebot.

E2 Rechte an eingesetzter Musik, an Stockmaterial oder an Sprachaufnahmen sind gesondert zu klären und zu lizenzieren, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

E3 Für die Nutzungsrechte gilt A9.5: Der Umfang ergibt sich aus dem Angebot, insbesondere Medium, Gebiet und Laufzeit. Eine unbefristete oder mediumsübergreifende Nutzung ist gesondert zu vereinbaren.


Teil F — Schlussbestimmungen

F1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

F2 Sofern Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Ausschließliche gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

F3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Änderung dieser Klausel. Individualvereinbarungen bleiben nach A1.3 vorrangig.

F4 Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der übrige Vertrag wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.


Vollmar & Vision — Sebastian Vollmar
Kreativ Quartier | Langer Stall | Raum 2.10, Neue Plantage 6, 14467 Potsdam
hi@vollmar.vision · www.vollmar.vision

Fassung vom 23. Juli 2026 · Gerichtsstand Potsdam

Danke